Wer wurde nun zuerst bezahlt?
Verteilung des letzten Unternehmenskapitals erzürnt die Partner
SCHEIBBS. Ob er seine Gläubiger vorsätzlich geschädigt hat, ist die zentrale Frage im Prozess gegen einen 40-Jährigen aus dem Bezirk Scheibbs, der als Geschäftsführer einer Baufirma im Bezirk Melk 2006 in Konkurs ging. Laut OGH wäre er diesbezüglich im Zweifel freizusprechen.
Gläubiger benachteiligt
Ein zweiter Rechtsdurchgang ist nach dem Spruch des Obersten Gerichtshofs notwendig, der nach der ersten Verhandlungsrunde am Landesgericht St. Pölten abermals vertagt wurde. Als Gläubiger benachteiligt fühlte sich ein Unternehmer, nachdem er erfahren hatte, dass der Beschuldigte noch kurz vor dem Konkurs 49.000 Euro an eine Leasing-Firma bezahlte, von der der Pleitier Techniker und Ingenieure bezog, wobei ein gewisses Naheverhältnis der beiden Firmen laut Gutachten im Raum stehe.
Finanzielle Schwierigkeiten
Einerseits habe er einen großen Haufen an Rechnungen gehabt, von denen er die ältesten bezahlte, andererseits habe ihn die Vorfinanzierung eines Großprojekts in Amstetten mit 3,5 Millionen Euro in finanzielle Schwierigkeiten gebracht.
Gutachten notwendig
Zur raschen Durchführung des Projekts sei es jedoch notwendig gewesen, die Ingenieure und Techniker durch rechtzeitige Bezahlung zu halten, stellte der Angeklagte die damalige Situation gegenüber Richter Markus Grünberger, der ein weiteres Gutachten einholen lässt, dar.
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