Susis Kampf gegen das "System"
Seit 13 Jahren wird nach einer missglückten Behandlung um eine faire Entschädigung gefeilscht.
WOLFPASSING. Die 29-jährige Susanne Zach aus Wolfpassing wurde im Jahr 1999 am Herzen operiert und leidet seitdem an einer schweren körperlichen und geistigen Behinderung. Ihr Vater Franz kämpft bereits seit 2002 um die Rechte seiner Tochter.
"Ein völlig anderer Mensch"
"Meine Familie ist vor fünf Jahren von Leibnitz nach Wolfpassing gezogen. Ich arbeite in der Lebenshilfe-Werkstätte in Merkenstetten in der Industriegruppe. Es gefällt mir dort sehr gut und ich habe viele Freunde", sagt Susanne Zach.
"Seit der Herzoperation 1999 in Graz ist Susanne ein anderer Mensch. Die Ärzte haben Susi bereits für tot erklärt und warteten nur noch auf unser Einverständnis, den 'Stecker zu ziehen'. Susi überlebte zwar, leidet aber seither an einer schweren Behinderung und muss rund um die Uhr betreut werden. Sie ist seit dieser Operation ein völlig anderer Mensch. Mittlerweile ist auch die Familie daran 'zerbrochen' und meine Frau und Susannes Geschwister sind wieder in die Steiermark gezogen", so Zahnarzt Franz Zach.
"Kampf gegen das Unrecht"
Ein Riss in der Aortenwurzel sei im Zuge der Herzoperation nicht entdeckt worden und ein Blutverdünnungsmittel wurde in zehnfacher Überdosis verabreicht. Susi erlitt eine Hirnmasseblutung und fiel ins Koma. Bereits im Jahr 2003 hat Franz Zach die Grazer Uniklinik geklagt und seither laufe er gegen "imaginäre Mauern" an. Als sich Susis Gesundheitszustand einigermaßen stabilisierte, begann sein langer Kampf für die Rechte seiner Tochter, der ihm mittlerweile 400.000 Euro gekostet habe.
"Bis heute gibt es kein Urteil, dafür Hinweise auf einen Justizskandal. Denn schon die U-Richterin war befangen. Der erste Richter im Prozess stand im Nebenjob auf der Gehaltsliste der Steiermärkischen
Krankenanstalten GmbH (KAGes). Sogar der Gutachter arbeitete im beklagten Spital, das erst vor ca. drei Jahren die Ultraschall-Bilder des Aorten-Risses herausrückte. Diese ließ das Gericht 'wegen Verjährung' nicht mehr gelten. Ich habe nun eine Petition ins Leben gerufen, um eine erneute Behandlung des Falls zu bewirken", erklärt Franz Zach aus Wolfpassing.
Stellungnahme der KAGes
"Die rechtliche Klärung dauert tatsächlich schon sehr lange, nicht zuletzt auch deshalb, weil Franz Zach bzw. seine Rechtsvertretung rückwirkend für die Zeit von 2007 bis 2009 den zuständigen Richter für befangen erklärt und darin Recht bekommen habe, sodass alle in dieser Zeit erreichten Verfahrensfortschritte danach für ungültig erklärt wurden. Von Seiten der KAGes haben wir Herrn Zach jedenfalls über die Jahre immer wieder Vergleichsangebote gemacht, die er bisher aber immer – manchmal auf etwas kuriose Weise – abschlägig beantwortet hat. Die Möglichkeit, ihm diese Angebote zu machen, hatten wir, weil unbestritten ist, dass es im Zuge der in Summe über Jahre dauernden Behandlungen für Susanne Zach einmal zu einem Fehler gekommen ist, nämlich zur Überdosierung eines Gerinnungsmittels. Im Kern geht es im Rechtsstreit darum, ob und wenn ja, wie weit dieser Fehler für die später aufgetretene Schädigung verantwortlich ist. Zu klären, wie es zum Fehler in der Dosierung kommen konnte und wie weit dieser für die Schädigungen von Frau Zach verantwortlich ist, ist also Ziel dieses Verfahrens", verteidigt sich Reinhard Marczik von der KAGes.
Weitere Infos erhält man hier sowie auf Facebook. Franz Zachs Petition kann man hier unterzeichnen.
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