Dem Freudenrausch folgte ein gerichtliches Nachspiel
Der angeklagte 44-jährige britische Staatsbürger hatte kräftig einen über den Durst getrunken und beinahe einen Liter Rum getankt.
Der Grund des spektakulären Festrausches: Seine Frau war von einem Baby entbunden worden.
Warum er am 29. April gegen 1 Uhr 30 drei Fensterscheiben des Hauses Hauptstraße 48 mit einem Stein zertrümmerte, konnte der wegen Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung angeklagte Mann nicht erklären. "Ich habe nicht die geringste Erinnerung an den Vorfall", gestand er zerknirscht dem Korneuburger Richter Manfred Hohenecker.
"Wie ich dem Akt entnehme, bemühen Sie sich gerade um einen Job am Flughafen Schwechat, dem will ich nicht im Wege stehen. Wenn der Staatsanwalt zustimmt, werde ich das Strafverfahren für eine zweijährige Probezeit vorläufig einstellen."
Dieser hatte ein Einsehen und segnete die Lösung ab. Damit gilt der Angeklagte weiterhin als nicht vorbestraft.
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