Notwendigkeit und ökologische Auswirkungen
Hochwasserschutz muß gesichert bleiben
Ausholzung des „Lux-Waldes“ und Retentionsbecken
HIMBERG. Durch die Forstbehörde wurde festgestellt, dass eine Ausholzung des sogenannten „Lux-Waldes“ im Bereich zwischen der Münchendorferstraße, der Heidesiedlung und dem Radweg entlang des Neubaches notwendig ist. Ebenso ist das Retentionsbecken beim Neubach zum Erhalt der Funktionalität des Hochwasserschutzes zu durchforsten. Daher sind im heurigen Herbst in diesen Bereichen Fällungsmaßnahmen geplant. Arbeitsbeginn ist voraussichtlich Kalenderwoche 45/2023.
Notwendig für die Verkehrssicherheit
Zur Herstellung der Verkehrssicherheit entlang der Straßen und Wege müssen auf Grund der Haftungsbestimmungen Fällungen durchgeführt werden, da zahlreiche Bäume im Gefährdungsbereich bereits abgestorben sind beziehungsweise sich im Absterben befinden. Leider bleibt auch dieser Waldbestand nicht vom Eschensterben verschont und diese Maßnahmen sind daher unbedingt erforderlich.
Gleichzeitig mit diesem Sicherheitsschnitt soll auch die gesamte Waldparzelle auf einer Fläche von ca. 5 ha durchforstet werden. Im Zuge der Durchforstung werden abgestorbene, absterbende und kränkelnde Bäume aus dem Bestand entnommen und qualitativ bessere, stabile und vitale Bäume durch die Entnahme von Bedrängern in ihrer weiteren Entwicklung gefördert. Es handelt sich somit um einen Pflegeeingriff zur Erzielung vitaler und stabiler Waldbestände und auch zur Verjüngungseinleitung. Nachpflanzungen werden erfahrungsgemäß nicht erforderlich sein, da sich durch die helleren Lichtverhältnisse Naturverjüngung der Laubgehölze etablieren wird.
Bodenverdichtung wird verhindert
Für die Holzarbeiten müssen Rückegassen angelegt werden, die dann von den Forstmaschinen befahren werden. Durch das ausschließliche Befahren dieser Rückegassen kommt es im übrigen Waldbestand zu keinen Boden- und Bestandsschäden beziehungsweise zu keiner Bodenverdichtung.
Die Arbeiten werden schonend durchgeführt und von den Organen des NÖ Forstaufsichtsdienstes fachlich begleitet. Diesbezügliche Besprechungen mit dem Förster und der beauftragten Schlägerungsfirma hat es gegeben.
Während der Holzerntemaßnahmen müssen die Wege in diesem Waldbereich gesperrt werden, ein Betreten ist daher in dieser Zeit verboten. Wir bitten schon im Vorhinein für ihr Verständnis.
„Aus Sicherheitsgründen ist dieses Durchforsten unbedingt notwendig, ansonsten müßte das Waldstück für die Erholungssuchenden und Spaziergänger gesperrt werden. Die Baumschlägerungsmaßnahmen werden schonend unter Aufsicht der Försters durchgeführt,“ so Bürgermeister Ernst Wendl im Rahmen eines Gespräches.
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