Lebensgemeinschaft mit turbulentem Ende
Eine Auseinandersetzung zwischen Lebensgefährten war so heftig, dass beide vor das Landesgericht Korneuburg zitiert wurden.
EBERGASSING/KORNEUBURG (mr) Bei der Heimkunft der 40-jährigen Kellnerin am 23. September um 22 Uhr 30 herrschte dicke Luft. Ihre Erklärung, sie sei einkaufen gewesen, nahm ihr der 34-jährige Arbeiter einerseits wegen ihrer Alkoholfahne und andererseits wegen der vorgerückten Stunde nicht ab.
Der Streit eskalierte, als die Frau mit einem Küchenmesser (Klingenlänge: 14 cm) in der erhobenen Hand vor ihm stand. Er fackelte nicht lange: Mit der linken Hand die Messerklinge abbrechen und mit der rechten eine heftige Ohrfeige austeilen, war eins. Beim folgenden Sturz zog sich die Frau eine Beckenprellung zu. Die herbeigerufenen Polizeibeamten sprachen eine Wegweisung der Frau aus der Wohnung aus.
Anklage und Urteil
Sie musste sich vor dem Korneuburger Richter Manfred Hohenecker wegen gefährlicher Drohung, er hingegen wegen leichter Körperverletzung verantworten.
Der Mann wurde von der Anklage freigesprochen: „Im Zweifel gehe ich von einer Notwehrsituation aus“ – so die Urteilsbegründung. Das Verfahren gegen die Frau ging mit einer sog. Diversion zu Ende: Falls sie binnen 14 Tagen eine Geldbuße von 1800 € zahlt wird das Verfahren eingestellt und sie gilt weiterhin als nicht vorbestraft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!
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