Schwechat: Krankenkasse mit Tipps für Studentenversicherung
Für die Studentinnen und Studenten in der Region Schwechat/Fischamend startet im Herbst der Betrieb an den Universitäten und (Fach-)Hochschulen. Für Jungstudentinnen und –studenten beginnt ein neuer Lebensabschnitt mit vielen Fragen - etwa zum richtigen Krankenversicherungsschutz. Die NÖGebietskrankenkasse in Schwechat steht mit Rat zur Seite, etwa wie lange man in der gesetzlichen Krankenversicherung bei den Eltern mitversichert ist und welche Möglichkeiten es danach gibt.
Kostenlose Mitversicherung
„Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind automatisch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (= ein Tag vor dem 18. Geburtstag) mit den Eltern mitversichert, sofern sie nicht schon vorher einen eigenen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben. Wird danach eine Schule oder Universität besucht, gilt die kostenlose Mitversicherung bis zum 27. Lebensjahr“, erklärt NÖGKK-Service-Center-Leiterin Silvia Dolezal.
Studienerfolgsnachweis vorlegen
Wird für das Kind noch Familienbeihilfe bezogen, verlängert die NÖGKK automatisch die Mitversicherung. Besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, müssen eine Schulbesuchs- oder Studienbestätigung sowie ein Studienerfolgsnachweis bzw. im 2. Abschnitt ein Nachweis über das positive Ablegen der 1. Diplomprüfung vorgelegt werden. Ab einem Masterstudium genügt in jedem Fall die Vorlage einer aktuellen Fortsetzungsbestätigung.
Damit Kinder über 18 Jahre nicht unbemerkt aus dem Versicherungsschutz fallen, bietet die Gebietskrankenkasse in Schwechat einen besonderen Service: Rund 2 Monate vor Ende der beitragsfreien Mitversicherung werden die Eltern schriftlich informiert, dass der Versicherungsschutz endet.
Selbstversicherung möglich
Studierende, die keinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben und auch nicht mehr die Voraussetzungen für die kostenlose Mitversicherung erfüllen, können sich bei der NÖGKK freiwillig versichern lassen. Die Selbstversicherung kostet heuer monatlich 58,39 €. Ob die Voraussetzungen für die Studentenversicherung erfüllt werden, erfährt man direkt in der Sendnergasse 9 oder über den Online-Ratgeber „Selbstversicherung für Studierende“ unter www.noegkk.at.
Geringfügige Beschäftigung
Wer neben dem Studium eine geringfügige Beschäftigung ausübt (Geringfügigkeitsgrenze für 2018: 438,05 € pro Monat), ist nur unfallversichert und kann sich in der Kranken- und Pensionsversicherung günstig selbst versichern lassen. Diese Selbstversicherung kostet heuer monatlich 61,83 €.
Dolezal rät: „Vor Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums im Ausland ist es sinnvoll, sich rechtzeitig bei der Krankenkasse über Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes sowie den Leistungsumfang im jeweiligen Land zu erkundigen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.“
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