bz Lokalaugenschein
Wird in Simmering eine illegale Moschee geführt?
Eine angeblich illegale Moschee in der Grillgasse sorgt derzeit für Aufregung im Bezirk.
SIMMERING. Ein Industriegebiet in der Grillgasse 51. Autowerkstätten, Asphaltflächen, ansonsten ein ruhiges Areal – doch derzeit im Fokus aller. Dort soll sich angeblich eine illegale Moschee befinden. Die bz hat sich auf Lokalaugenschein begeben. Der Eingang zu besagtem Gebäude ist klein, unscheinbar und kaum zu finden. An der Türe steht auf Farsi "Der vierte Imam", der nur bei den Schiiten wichtig ist. Demnach soll es sich um eine schiitische Einrichtung handeln. Reingelassen wurde die bz nicht.
Das Gebäude gehört laut Grundbuch der Ruth Berger GmbH, die bis Redaktionsschluss jedoch nicht zu erreichen war. Ein Verein mit dem Namen "Imam Sajjad" ist an der Adresse gemeldet. Sekretär Syed Ghulam Hussain Naqvi versichert der bz telefonisch, dass es sich bei besagtem Gebäude nicht um eine Geheim-Moschee handle. "Wir sind nur ein Verein, wir haben keinen Imam und keine Freitagsgebete. Bei uns kommen Familien zusammen, wir kochen miteinander, verbringen Zeit, mehr nicht." Tragisches Detail am Rande: An der Adresse befand sich früher ein als "Simmeringer Baracken" bezeichnetes Lager für russische Zwangsarbeiter der nationalsozialistischen Zeit.
Regelmäßige Überprüfung
Der Bezirksvorstehung war der Fall einer vermuteten illegalen Moschee bisher nicht bekannt. "Wir wussten davon gar nichts", betont Bezirksvizin Katharina Krammer (FPÖ). "Wir haben aber sofort die Baupolizei eingeschaltet". Auch der IGGÖ (Islamische Glaubensgemeinschaft Österreich) ist der Fall neu. "Es ist keine Moscheegemeinde unter dieser Adresse bei uns gemeldet", so Sprecher Rusen Timur Aksak. Der Betrieb einer solchen unterliegt klaren Kriterien. So muss es einen Gebetsraum für mindestens 40 Personen geben, ein Freitagsgebet, einen Imam und die Verbreitung der Lehre des Islams. "Sollten wir so etwas feststellen, kann es zu Strafen bis zu 30.000 Euro kommen. Das Kultusamt wird eingeschaltet, das dem Bundeskanzleramt unterliegt", so ein Sprecher der Baupolizei (MA 37).
Beim Lokalaugenschein der MA 37 konnten jedoch keine religiösen Handlungen festgestellt werden. Die Räumlichkeiten sind mit Teppichen ausgelegt, es gibt Schuhablagen, das stellt jedoch nichts Verbotenes dar. "Wir haben die Inhaber darauf aufmerksam gemacht, dass sie dem Vereinsgesetz und dem Veranstaltungsgesetz unterliegen", so der MA-37-Sprecher. Ein Ermittlungsverfahren ist am Laufen. "Wir überprüfen die baulichen Veränderungen, es gab Widrigkeiten bei der Breite der Türen zum Beispiel, aber das sind Dinge, die bei einem Einfamilienhaus auch vorkommen können", heißt es. Sicher ist: Die MA 37 bleibt dran und schaut in regelmäßigen Abständen vorbei.
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