59-jähriger Jobsuchender wegen seines Alters abgelehnt
Die Diskriminierung kam sogar schriftlich! Die Arbeiterkammer verhalf dem Betroffenen zu seinem Recht. STEYR. „Niemand darf aufgrund seines Alters, Geschlechts, seiner Religion, ethnischen Zugehörigkeit oder sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Auch nicht in der Arbeitswelt“, sagt Gerhard Klinger, Leiter der Arbeiterkammer Steyr. Die Praxis schaut oft anders aus. Ein Steyrer Arbeitssuchender hat dies eben erst leidvoll erfahren. Der 59-Jährige staunte nicht schlecht, als er die...