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Den Motor warmlaufen zu lassen, während man das Auto von Schnee und Eis befreit, ist verboten. | Foto: pixabay

Achtung "Strafe"
Motor nicht im Stillstand warmlaufen lassen

Den Motor im Stillstand warmlaufen zu lassen, ist schädlich für das Fahrzeug und zudem verboten. Strafen bis zu 5.000 Euro sind möglich, erklärt der ÖAMTC-Jurist. BEZIRK KORNEUBURG (pa). "Den Motor im Stillstand laufen zu lassen, um die Scheibe von Eis und Schnee zu befreien, schädigt sowohl das Fahrzeug als auch die Umwelt. Und es ist ausdrücklich verboten", erklärt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. Der Strafrahmen für ein Zuwinderhandeln reicht bis zu 5.000 Euro. "Üblich sind in solchen Fällen...

  • Korneuburg
  • Sandra Schütz

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