Förderung
Studienbeihilfe kann noch bis 15.12. beantragt werden
Nur wer noch bis Mitte Dezember die staatliche Studienbeihilfe für das laufende Wintersemester 2022/23 beantragt, kann eine mögliche Studienbeihilfe rückwirkend ab September 2022 beziehen. Später eingereichte Anträge werden nur noch ab dem Monat der Antragstellung berücksichtigt. Ausführliche und weitere Infos rund ums Stipendium finden Sie hier, zusammengestellt von den Bildungsexpert:innen der AK Tirol. Die Antragsfrist für das Wintersemester dauert von 20. September bis 15. Dezember....