Neuansiedlung von Apotheken erleichtert
Der Gesundheitsausschuß des Parlaments hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig die Novellierung des Apothekengesetzes beschlossen (1863/A). Der Antrag wurde von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne auf den Weg gebracht. Wenn Behörden zukünftig die Neuansiedlung von Apotheken genehmigen, ist es nicht mehr erforderlich, eine Mindestgrenze von 5.500 zu versorgenden Personen einzuhalten. Es ist lediglich die "optimale Verfügbarkeit von Arzneimitteln für die Bevölkerung" das Hauptkriterium für die Bewilligung....