Faire Spielregeln für Handelsbeschäftigte
Sondervorschriften für den 8. Dezember Im Kollektivvertrag für Handelsangestellte sind eigene Regeln für die Adventzeit verankert. So gilt jede an einem Samstag ab 13 Uhr geleistete Arbeitsstunde als Überstunde, für die es einen Zuschlag von 100 Prozent oder Zeitausgleich geben muss. Arbeiten am 8. Dezember freiwillig Auch für den 8. Dezember, an dem die Geschäfte von 10 bis 18 Uhr offengehalten werden dürfen, gelten Sondervorschriften. Die Arbeitsleistung an diesem gesetzlichen Feiertag ist...