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Beiträge zum Thema ansprüche

Die nicht eheliche Lebensgemeinschaft

Rechtstipp von RA Mag. Gerhard Franz Köstner Definition der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft: - Länger dauernde eheliche Wohn- wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft von Mann und Frau. Die wichtigsten Grundsätze: - Lebensgefährten sind keine gesetzlichen Erben, man kann seinen Partner nur dadurch absichern, in dem man ein Testament zu seinen Gunsten errichtet (Pflichteilsansprüche sind zu berücksichtigen). - Anders als bei Ehegatten ist ein gemeinschaftliches Testament für Lebensgefährten...

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  • Mag. Gerhard Franz Köstner

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