Beschämend geringes BürgerInneninteresse an Gemeindeversammlung
Etwa ein halbes Prozent der Wahlberechtigten leistete in Mürzzuschlag der Einladung zur Gemeindeversammlung Folge. Solche Gemeindeversammlungen sind nach dem Volksrechtegesetz mindestens einmal jährlich vorgeschrieben, zwecks „Information und Kommunikation zwischen Gemeindeverwaltung und Gemeindebürgern“. Sehr treffend stellte Bürgermeister Karl Rudischer bei der Begrüßung fest, das Publikum im Kleinen Stadtsaal sei „ohnehin sehr gemeindelastig“. Er sehe fast nur Gemeinderäte,...