GEMEINDE GROSSHÖFLEIN
FEHLENDE bzw. MANGELNDE FACHKENNTNISSE UND UNEINSICHTIGKEIT DER AMTSLEITERIN?
Zur "nichtöffentlichen GR-Sitzung" am 31.03.2022 haben wir nach der Bgld. Gemeindeordnung, schriftlich die Anfertigung von Unterlagen (Kopien) eingefordert.😀 Trotz Rechtsauskunft der Bgld. LR und unseren Rechtshinweis aus der Bgld. Gemeindeordnung, verweigerte uns die "Amtsleiterin" rechtswidrig, uneinsichtig, sowie aufgrund von fehlenden Rechtskenntnissen, mehrmals diese Unterlagen (Berufungen TOP 3-5 der GR-Sitzung).🤔🤭 § 40 Abs. 6a – Anfertigung von Kopien zu den TOP einer nichtöffentlichen...