bienenwirtschaftsgesetz

Beiträge zum Thema bienenwirtschaftsgesetz

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Meldepflicht für Heimbienenstände

Das Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz 2007 sieht für Bienenhalter einige Meldeverpflichtungen vor. Lückenlose Meldungen von Bienenvölkern sind vor allem deshalb wichtig, um im Falle von Bienenseuchen flächendeckend notwendige Maßnahmen treffen zu können. Imker, die mit ihren Bienenvölkern außerhalb des Gemeindegebietes vom Heimbienenstand wandern, müssen den Wanderbienenstand bekannt geben. Jeder Bienenhalter ist verpflichtet, bis längstens 15. April 2016 alle Heimbienenstände unter Angabe...

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  • Isabella Frießnegg

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