Neu 2013: Verbot für Schweizerkracher
Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern: Damit die Silvesternacht nicht im Krankenhaus endet. BEZIRK. Die einen können es vor lauter Vorfreude kaum noch erwarten, den anderen gruselt es allein schon beim Gedanken an die Silvesterknallerei. Für alle Hobby-Pyrotechniker gibt es einiges zu beachten: Seit 2010 dürfen an Privatpersonen nur mehr Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 verkauft werden. Diese müssen mit einem CE-Kennzeichen, einer deutschsprachigen Gebrauchsanleitung und der Anschrift...