Rechte und Pflichten des Stromanlagenbetreibers
Der Besitzer des Hauses oder der Wohnung sollte für die Sicherheit und für die rechtzeitige Überprüfung der elektrischen Anlage Sorge tragen. Die ÖVE/ÖNORM E80001-6-62 besagt, dass jede elektrische Anlage je nach Zweckmäßigkeit während der Errichtung und/oder bei Fertigstellung zu prüfen ist. Und zwar bevor sie in Betrieb genommen wird. Diese Prüfung muss durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden, die über entsprechende Erfahrungen verfügt. Entscheidend ist das auch im Falle eines...