ÖGB - Fernbleiben vom Arbeitsplatz bei schweren Unwettern gerechtfertigt
Unter bestimmten Bedingungen kann man bei schweren Unwettern dem Arbeitsplatz fern bleiben. Erfüllt man die Bedingungen sind die Entgeltzahlungen gesichert. TIROL. „ArbeitnehmerInnen, die aufgrund von Naturereignissen wie schweren Unwettern, Murenabgängen oder Überflutungen gar nicht oder zu spät zur Arbeit kommen, müssen keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten. Voraussetzung ist allerdings, dass man alles Zumutbare unternommen hat, um seinen Dienst anzutreten, und dass der Arbeitgeber...