Groß Gerungs
Wahl der Stadträte für ungültig erklärt
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) erklärte die Stadtrat-Wahl in der Gemeinde Groß Gerungs für ungültig. GROSS GERUNGS. Grund für diese Entscheidung ist, dass bei der Verteilung der Stadträte - auch in anderen Bundesländern - üblicherweise das d'Hondtsche Verfahren angewendet wird. Dieses Wahlverfahren ist aber nicht explizit in der niederösterreichischen Gemeindeordnung angeführt. Der VfGH urteilte, dass die Anwendung vom d'Hondtschen Verfahren daher rechtswidrig ist. So stehen nach dem...