Zehn bäuerliche Anwesen werden „Erbhof“
BEZIRK. In der Sitzung der Landesregierung vom 18. Jänner wurde beschlossen, dass den folgenden zehn landwirtschaftlichen Anwesen: Sieglortner, Peterbauer, Hilger, Neumühle, Hansbauer, Obermayrhofer, Untermayrhofer, Rührmayr, Grillmair und Unterranwallner, alle in der Stadgemeinde Bad Hall im Bezirk Steyr-Land, als altererbte bäuerliche Besitztümer das Recht zur Führung der Bezeichnung „Erbhof“ verliehen wird.