Vieles neu bei Immobiliengeschäften ab 2016
Einheitswerte adé, künftig gilt der Verkehrswert als Bemessungsgrundlage. Die Notariatskammer klärt die offenen Fragen rund um die gesetzlichen Änderungen. Aufpassen heißt es ab Jänner 2016 für alle Immobilienbesitzer. Denn ab dann werden Immobiliengeschäften neu besteuert: Die Berechnung der Grunderwerbssteuer auf Basis der Einheitswerte, die bis dato innerhalb der Familie zur Anwendung gelangte, ist – bis auf landwirtschaftliche Betriebsvermögen – Geschichte. Ab 1. Jänner 2016 gilt der...