Krems verordnet sektorales Bettelverbot
KREMS. Die neue Bettler-Regelung gilt in der Fußgängerzone und in weiten Teilen der Unteren Landstraße, auf dem Pfarrplatz, dem Dreifaltigkeitsplatz, beim Schifffahrts- und Welterbezentrum und bei mehreren Einkaufsmärkten. Die definiert auch die genauen Uhrzeiten: So gilt das Verbot in der Innenstadt von Montag bis Freitag, von 8 bis 18 Uhr, und an Samstagen bis 13 Uhr. Auf den genannten Plätzen beschränkt sich das Verbot auf die Marktzeiten und beim Schifffahrtszentrum auf den Zeitraum von...