Krida

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Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt wirft den beiden Angeklagten fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen vor. Die Schadenssumme beträgt 360.000 Euro. | Foto: Sonja Radakovits-Gruber

Stinatzer Fußball-Funktionäre müssen vor Gericht

Am Landesgericht Eisenstadt müssen sich diesen Donnerstag der frühere Manager und der frühere Obmann des ASKÖ Stinatz verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Beschuldigten grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen im Zusammenhang mit dem mittlerweile stillgelegten Fußballverein vor. Laut Gericht geht es um eine Schadenssumme von 360.000 Euro. Die Delikte seien im Zeitraum von 2011 bis Juli 2016 begangen worden.

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