NEUREGELUNG DES STRAFVOLLZUGS
EINFÜHRUNG EINER GESETZESÄNDERUNG - STRAFVOLLZUGSehr geehrter Herr Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter, im Rahmen einer Neuregelung des "Maßnahmenvollzuges" sollten auch Mütter und Väter mit minderjährigen Kindern, oder durch Krankheit arbeitsunfähige Mütter in der bedarfsorientierten Mindestsicherung mit einer Haftstrafe bis zu 6 Monaten die Möglichkeit eines Hausarrestes durch eüH berücksichtigt werden. Geisteskranke oder Gewalttäter mit weit höheren Strafausmaß werden gegenüber Müttern...