Motor warmlaufen lassen

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Foto: pixaby

Bis zu 5.000 Euro Strafe
Motor im Stillstand warmlaufen lassen ist schädlich und verboten

"Den Motor ist Stillstand laufen zu lassen, um die Scheibe im Winter von Eis, Schnee und Beschlag zu befreien, schädigt sowohl das Fahrzeug als auch die Umwelt. Und es ist ausdrücklich verboten", stellt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki klar. Der Strafrahmen für ein Zuwiderhandeln reicht bis zu 5.000 Euro. "Üblich sind in solchen Fällen 75 bis 150 Euro", weiß der Club-Jurist. Festgelegt ist das in Paragraf 102, Absatz 4, des Kraftfahrgesetzes (KFG), wo steht: "Der Lenker darf mit dem von ihm...

  • Schwechat
  • Maria Ecker

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