Wahllokale von 7 bis 16 Uhr geöffnet
KREMS. Wer am Wahltag nicht die Möglichkeit hat, im zuständigen Wahllokal seines Wahlsprengels seine Stimme abzugeben, kann eine Wahlkarte schriftlich (bis 25. September) oder mündlich (bis 27. September, 12 Uhr), beantragen, die sie zur Stimmabgabe in jedem Wahlkartenlokal im Inland oder vor einer „fliegenden Wahlbehörde“ bzw. mittels Briefwahl berechtigt. Bei der Beantragung ist die Identität durch ein Dokument nachzuweisen. Das Antragsformular ist auch online verfügbar...