ÖZIV erwirkt wieder NoVA-Befreiung für Menschen mit Behinderungen
Seit 30. Oktober 2019 werden, dank des neuen ÖZIV-Präsidenten Herbert Pichler und anderen Behinderten-Organisationen, alljene Kraftfahrzeuge wieder von der NoVA - Normverbrauchsabgabe befreit, die von Menschen mit einer Behinderung zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden. Die Befreiung wird direkt beim Fahrzeughändler geltend gemacht und steht zu, sofern der Mensch mit Behinderung, eine eigene Lenkerberechtigung hat oder glaubhaft macht, dass das Kraftfahrzeug überwiegend für seine...