Parken in St. Veit
In der Herzogstadt wird wieder kontrolliert
Ab sofort benötigt man ein Parkticket. ST. VEIT. Die Kontrolltätigkeit in den St. Veiter Kurzparkzonen wird wieder aufgenommen. Die Gebührenpflicht gilt an Werktagen von 7 bis 19 Uhr. Samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen besteht keine Gebührenpflicht. Die Tarife (Parkdauer maximal 3 Stunden): 50 Cent für 1,5 Stunden50 Cent für jede weitere halbe Stunde10 Minuten Halten erlaubt – minutengenaue Ankunftszeit gut sichtbar auf einem formlosen Zettel notieren!