Was die Nachbarn dürfen und was nicht In der Sommerzeit häufen sich immer wieder Beschwerden über Lärmbelästigungen. Schuld daran sind meist Nachbarn, die ohne Rücksicht auf andere Rasen mähen. Doch: Was ist erlaubt, was nicht? Die BezirksRundschau hat sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen in ganz Oberösterreich näher angesehen. In manchen Bezirken gibt es ortspolizeiliche Verordnungen, welche die Lärmbelästigung durch Rasenmähen individuell regeln. In Bezirken, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, gilt der § 3 Oö. Polizeistrafgesetz. Wer demnach ungebührlicherweise störenden Lärm erregt, kann bestraft werden. Übertretungen können mittels Organmandate in der Höhe von 20 Euro oder im Falle einer Anzeige mit Geldstrafen bis zu 360 Euro geahndet werden. Generell sollte an Sonn- und Feiertagen, Samstagabends sowie werktags um die Mittagszeit und zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens der Rasenmäher lieber in der Gartenscheune bleiben. Welche Regelungen für Rasenmähen in Ihrer Gemeinde gelten, finden Sie in unseren Bezirksbeiträgen:

Rasenmähen im Bezirk

Beiträge zum Thema Rasenmähen im Bezirk

Foto: Kzenon/Fotolia
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Bezirk Ried: Lärm, Feuer & Co. - Was Nachbarn dürfen und was nicht

Rasenmähen am Sonntag, feiern bis spät abends. Das sind die Rechte & Pflichten in der Nachbarschaft. BEZIRK (kat). Mit den ersten Sonnenstrahlen und den warmen Temperaturen zieht es uns Menschen wieder nach draußen. Es werden Grillpartys gefeiert, die Kinder spielen im Garten und auch Arbeiten wie Rasenmähen stehen an. Vor allem am Wochenende und abends spielt sich das Leben im Freien ab. Aber darf man am Samstag oder Sonntag überhaupt Rasenmähen oder abends bei der Grillparty laute Musik...

  • Ried
  • Katrin Stockhammer

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