Die Mitnahme von Blindenführhunden in Österreich !
Trotz den Österreichischen und Deutschen Richtlinien ( Recht) kommt es es immer wieder vor,dass den Sehbehinderten und Blinden die Mitnahme ihres Blindenführhundes in Kaufhäusern und Läden,zu Ausstellungen und Messen,in Krankenhäuser und Ambulanzen, Ärzten, Reha – Kliniken, Taxis oder auch Restaurants nicht genehmigt und sogar verweigert wird. Die Selbsthilfegruppe der Helfenden Engel hat es sich daher zur Aufgabe gemacht den Sehbehinderten-Blinden und ihren Angehörigen mit Informationen und...