Testung

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Ab 19. Mai: Testpflicht beim Betreten der AMS NÖ-Geschäftsstellen
 | Foto: AMS

Ab 19. Mai: Testpflicht beim Betreten der AMS NÖ-Geschäftsstellen

Ab Mittwoch, 19. Mai, gilt für alle, die eine Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) in Niederösterreich betreten möchten: Es ist ein negativer Corona-Test oder ein gleichwertiger Nachweis vorzuweisen. BEZIRK/ NÖ. „Die umfassenden Öffnungsschritte bringen ein Ansteigen der sozialen Kontakte und damit auch ein höheres Infektionsrisiko und davor möchten wir alle Beteiligten – Kund_innen und Mitarbeiter_innen – bestmöglich schützen“, erklärt AMS NÖ-Landesgeschäftsführer Sven Hergovich. Ab...

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