Amtmann unter Verdacht
Ein mittlerweile pensionierter 65-jähriger Oberamtmann aus dem Bezirk Neusiedl am See steht unter dem Verdacht, bei einer Vielzahl von ihm durchgeführten Eheschließungen widerrechtlich Geld kassiert zu haben. Der dadurch entstandene Schaden betrage fast 7.000 Euro. Ein Oberamtmann darf bei einer Trauung für sich selbst überhaupt kein Geld vom Brautpaar verlangen. Zahlungen haben über die Behörde - in diesem Fall das Standesamt - zu laufen.