Fall Julia Kührer: Antrag des Michael K. auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens abgelehnt
Presseaussendung im Fall Julia Kührer Aus Anlass des Wiederaufnahmeantrags des wegen Mordes an Julia Kührer verurteilten Michael K. wurden in zwei mündlichen Verhandlungstermine gemäß § 357 Abs 2 StPO insgesamt 5 (Hörensagen-)Zeugen und 1 (Hörensagen-)Zeugin sowie der Wiederaufnahmewerber selbst vernommen und gegenübergestellt. Weiters wurde in einem aufwändigen Ermittlungsverfahren gemäß § 357 Abs 2 StPO Einsicht in die Stellungnahmen und die Anmerkungen der vom Wiederaufnahmewerber...