Heumarkt
Debatte um Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Umweltorganisation "Alliance for Nature" legt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. LANDSTRASSE. Mitte Oktober kam der Feststellungsbescheid von der Landesregierung: Für das Heumarkt-Projekt sei keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass die Bauvorhaben in einem Gebiet der Kategorie D geplant sind. Das bedeutet, in einem mit Stickstoffdioxid und Feinstaub belasteten Bereich. Der Umweltorganisation "Alliance for Nature" gefällt...