Zweitwohnsitzer bald ohne zweite Stimme
Können sie einen ordentlichen Wohnsitz nachweisen, dann dürfen Zweitwohnsitzer auch weiterhin bei Landtags- oder Gemeinderatswahlen ihre Stimme abgeben. Die Entscheidung liegt beim Bürgermeister. BEZIRK KORNEUBURG. Bislang dürfen Zweitwohnsitzer in all jenen Orten an der Gemeinderatswahl teilnehmen, an denen sie gemeldet sind. Und auch Wiener dürfen den NÖ Landtag wählen, wenn sie hier ein Haus besitzen. Doch das könnte sich nun ändern. Künftig muss man den "wirtschaftlichen, beruflichen oder...