Kärntner Gemeindeordnung
Gesetzesnovelle gefordert

- Politiker fordern Novellierung der Gemeindeordnung, um Live-Streams zu ermöglichen.
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Die Kärntner Gemeindeordnung ermöglicht derzeit keine Live-Streams, man diskutiert aber eine Neuerung.
KÄRNTEN/VÖLKERMARKT. Viele Politiker fordern die gesetzliche Erleichterung von Live-Übertragungen bei Gemeinderatssitzungen.
Nicht so einfach
Das Datenschutzgesetz macht vielen Gemeinden einen Strich durch die Rechnung. Die Datenschutzgrundrechte jeder anwesenden Person machen eine Live-Übertragung derzeit unmöglich. Manche Gemeinden helfen sich momentan noch mit Einwilligungserklärungen jeder teilnehmenden Person, viele sehen ohne eine Gesetzesnovelle aber kein Licht für Live-Streams aus dem Gemeinderat.
Sonderregelung
In Klagenfurt und Villach, den zwei Kärntner Statutarstädten mit eigenen Rechtslagen, wurden teilweise Sitzungen des Gemeinderates live übertragen, Interessierte konnten via Internet dabei sein. Doch in den anderen 130 Gemeinden Kärntens heißt es weiter auf diese Möglichkeit zu warten. Vorstöße etwa in Wolfsberg oder Spittal scheiterten zuletzt an der Rechtslage. Die Allgemeine Gemeindeordnung (AGO) sieht aus Datenschutzgründen keine gesetzliche Ermächtigung vor.
Forderungen werden laut
Deshalb forderten einige Gemeindepolitiker eine Novellierung dieser Gemeindeordnung, um eben diese Live-Streams zu erleichtern. Auch von Seiten des Landes heißt es, man sei an der Abstimmung für eine solche Novelle dran. Bis dahin heißt es für 130 Gemeinden: abwarten und auf Ergebnisse hoffen.
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