Wirte sehen neue Verordnung skeptisch
VÖLKERMARKT. Im Dezember tritt die neue Allergenverordnung in Kraft (nähere Informationen siehe "Zur Sache"). Die Wirte im Bezirk stehen dieser Neuerung skeptisch gegenüber.
Georg Riepl vom Schlosswirt in St. Peter am Wallersberg wird in seinem Gasthaus selbst als Allergenbeauftragter tätig sein: "Ich nehme an der Schulung der Wirtschaftskammer teil und gebe die Informationen mündlich an meine Mitarbeiter weiter." Eine Hinweistafel beim Eingang wird auf die neue Verordung aufmerksam machen. "Bei uns wechselt die Speisekarte wöchentlich. Jedesmal alle möglichen Allergene neu aufzulisten, ist ein viel zu großer Aufwand", so Riepl.
Auch Angelika Breznik vom Brauhaus Breznik in Bleiburg hält nicht viel von der neuen Verordnung: "Unser Koch wird am 20. Oktober an einer Schulung teilnehmen und der Allergenbeauftragte sein. Ich halte diese Neuerung für übertrieben, aber wir werden sie natürlich umsetzen."
Herbert Apsner vom Brauhaus in Völkermarkt meint: "Die Allergiker wissen selbst am besten, was sie essen dürfen. Darauf gehen wir natürlich ein. Mein Koch hat auch eine Ausbildung als Diätkoch."
Alle drei Wirte erhalten wenig Anfragen von Allergikern. "Wenn es eine Allergie gibt, dann meist gegen Weizen. Da können wir immer Alternativen anbieten", so Riepl. Im Brauhaus Breznik gibt cirka zweimal pro Monat Anfragen nach glutenfreien Speisen. "Solche Anfragen sind auch ohne Verordnung einfach zu handhaben", sagt Breznik.
Apsner kritisiert die mangelnde Informationsweitergabe an die Wirte: "Ich frage mich, wie zum Beispiel ein Landgasthaus, dass nur sonntags Backhendl anbietet, mit dieser Verordnung zurecht kommen soll?"
ZUR SACHE:
Mit 13. Dezember 2014 tritt die EU-Allergen-Verordnung in Kraft.
Die 14 häufigsten Allergene, wie Eier, Nüsse, Milch oder Gluten müssen nach Inkrafttreten der Allergen-Verordnung ausgewiesen werden.
Die Wirtschaftskammer verschickt derzeit Schulungsunterlagen an die einzelnen Betriebe im Gastronomiebereich.
Betroffen sind von der neuen Allergen-Verordnung Gasthäuser, Restaurants, Kaffeehäuser, Konditoreien, ...
Wer die Verordnung ignoriert, muss mit hohen Geldstrafen rechnen.
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