(Auch) Vignette wird wieder teurer
Ab 2023 purpurfarben und mit 2,8 Prozent Teuerung

- Die neue Klebevignette kommt 2023 in der Farbe Purpur
- Foto: ASFINAG
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Die Vignettenpreise werden laut Autobahngesellschaft Asfinag im Jahr 2023 um 2,8 Prozent an den Verbraucherpreisindex angepasst – die Pkw-Jahresvignette gibt es um 96,40 Euro. Die Farbe wird purpur.
Purpur ist die neue Farbe der Klebevignette für das kommende Jahr – die digitale Vignette gibt es online im Mautshop und über die Asfinag-App.
Vignette wird teurer
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife jährlich an den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) angepasst und für 2023 um 2,8 Prozent angehoben. Somit wird die Pkw-Jahres-Vignette im kommenden Jahr 96,40 Euro und jene für Motorräder 38,20 Euro kosten. Die neue Vignette wird wie immer rechtzeitig in den letzten Novembertagen bei rund 6.000 Asfinag-Vignettenvertriebspartnern im In- und Ausland erhältlich sein und ist ab 1. Dezember 2022 gültig.
Tarife 2023 für Pkw und alle
2-spurigen Kfz bis 3,5t hzG
10-Tages-Vignette: EUR 9,90
2-Monats-Vignette: EUR 29
Jahresvignette: EUR 96,40
Neue Tarife 2023 für Motorräder (einspurige Kfz)
10-Tages-Vignette: EUR 5,80
2-Monats-Vignette: EUR 14,50
Jahresvignette: EUR 38,20
Kontaktloses Bezahlen mit digitaler Vignette
Sicheres und flexibles Kaufen und Bezahlen ist im Mautshop unter shop.asfinag.at und über die Asfinag-App möglich. Die digitale Vignette gibt es in drei Modellen: Zehn-Tages, Zwei-Monats- oder Jahresvignette. Diese kann online gekauft werden, mit der Registrierung des Kennzeichens fällt das Kleben und Abkratzen weg.
Mauteinnahmen für mehr Sicherheit
Die Asfinag ist ein zu 100 Prozent nutzerfinanziertes Unternehmen, wie die Gesellschaft in einer Aussendung betont. Wie alle Mauteinnahmen werden auch die Erlöse aus dem Vignettenverkauf wieder in Betrieb, Bau, Erhaltung und Verkehrssicherheit im 2.249 Kilometer umfassenden österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetz inves-
tiert.
Die Jahresvignette gilt wie gewohnt 14 Monate - vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Jänner des Folgejahres.
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