Gemeinderatswahl 2025
Fakten Vorarlberg

In 13 Gemeinden bleibt die "Liste" ohne Namen | Foto: Kelly Sikkema/unsplash
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  • In 13 Gemeinden bleibt die "Liste" ohne Namen
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  • hochgeladen von Isabelle Cerha

Am 16. März 2025 finden in 96 Gemeinden die Vorarlberger Gemeindewahlen statt.

307.890 Wahlberechtigte haben am 16. März die Möglichkeit ihre Gemeindevertretung und Bürgermeister zu wählen. In 83 der insgesamt 96 Gemeinden des Landes wurden Wahlvorschläge für die Wahl in die Gemeindevertretung abgegeben, in 60 wurde zusätzlich mindestens eine Person für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin vorgeschlagen. 13 Gemeinden legen am Wahltag ein leeres Papier seinen Bürgern und Bürgerinnen vor, sprich, dort kommt die Mehrheitswahl zum Zug.

Das sind die 13 Gemeinden:

  • Bizau
  • Blons
  • Bürserberg
  • Dalaas
  • Innerbraz
  • Klösterle
  • Mellau
  • Raggal
  • Reuthe
  • Schnepfau
  • Schröcken
  • Viktorsberg
  • Warth

Was ist die Mehrheitswahl?

Wurde dem Gemeindewahlleiter bis zum 31. Jänner 2025 mindestens eine Wahlanmeldung beziehungsweise ein Wahlvorschlag übergeben, bestand in dieser Gemeinde auch für jede andere Wählergruppe noch die Möglichkeit, sich bis zum 7. Februar 2025, 17 Uhr, an der Wahlwerbung für die Gemeindewahlen zu beteiligen.
In 13 Gemeinden Vorarlbergs wurde aber weder eine Wahlanmeldung noch ein Wahlvorschlag für die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen eingereicht. Das heißt, dass in diesen Gemeinden ein Wahlverfahren in Ermangelung von Wahlvorschlägen, bekannt als Mehrheitswahl, statt finden wird, das wiederum heißt, dass dort jeder wählbare Bürger oder Bürgerin angeführt werden kann.

Mehr wahlberechtigte Personen als bei der Landtagswahl

36.008 Personen mehr können bei der Gemeinderatswahl ihre Stimme abgeben, das daher, weil im Vergleich zur Landtagswahl (271.882 wahlberechtigte Personen) bei der Gemeinderatswahl alle Unionsbürger, sprich Menschen mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg wählen dürfen.

Noch ist nichts fix

Die Gemeindewahlbehörden haben nun die Wahlvorschläge auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu prüfen und spätestens 23 Tage vor der Wahl abzuschließen. Dann steht definitiv fest, welche wahlwerbenden Parteien und Bürgermeisterkandidaten auf den Stimmzetteln der Gemeinden abgedruckt sind.

In 13 Gemeinden bleibt die "Liste" ohne Namen | Foto: Kelly Sikkema/unsplash
307.890 Wahlberechtigte in Vorarlberg | Foto: RZG

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