Flächendeckendes Parkpickerl
Änderung der Parkpickerl-Zone in Währing

- Ab März muss man in allen Bezirken fürs Parken zahlen.
- Foto: Edler
- hochgeladen von Nicole Gretz-Blanckenstein
Ab 1. März gilt das flächendeckende Parkpickerl in Wien. Und trotzdem gibt es Unterschiede bei den Gebieten. In Währing konnte die Bezirksvorstehung nun erreichen, dass das Anrainerparken ausgeweitet wird.
WIEN/WÄHRING. Der Run auf das Parkpickerl ist groß. Erst kürzlich berichtete die BezirksZeitung darüber, dass etwas die Vorbestellungs-Homepage Probleme bereitete. Der Grund: Das Parkpickerl kommt nun flächendeckend (mit einigen wenigen Ausnahmen) in ganz Wien ab 1. März.
Doch es gibt innerhalb der Bezirke auch Unterschiede für die Anrainerinnen und Anrainer. So ist in Geschäftsstraßen das dauerhafte Parken trotz Parkpickerl nicht erlaubt. Auch die Währinger Gentzgasse ist als Teil betroffen. Doch nun kommt die Erleichterung für viele Bewohnerinnen und Bewohner: Die Geschäftsstraßenregelung wird teilweise aufgehoben und unterliegt somit der generellen Kurzparkregelung.
Mit Parkpickerl über zwei Stunden
Konkret geht es um die Parkplätze der Gentzgasse zwischen Weimarer Straße und Riglergasse. Laut Bezirksvorstehung Währing hat man sich in Abstimmung mit der zuständigen MA 46 Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten und der Wiener Wirtschaftskammer darauf geeinigt, die Geschäftsstraßenregelung in diesem Bereich aufzulösen.
Damit können alle Fahrzeuge mit gültiger Ausnahmegenehmigung für Währing (Parkpickerl) auch dauerhaft dort stehen bleiben. Die Anrainerinnen und Anrainer des Gebiets werden von der Bezirksvorstehung auch nochmal per Post rund um den Einführungstag des Parkpickerls (1. März) über die geänderte Parkregelung informiert.
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