Campierverbot am Messegelände: Verordnung nach Prüfung durch Land Oberösterreich unzulässig

Das Campingverbot auf dem Welser Messegelände sorgt wieder für viele Diskussionen. | Foto: Seybert/Fotolia
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„Nicht als gesetzmäßig zu Stande gekommen“: So beurteilt die Direktion Inneres und Kommunales des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung in einem Schreiben die ortspolizeiliche Verordnung über das Verbot des Campierens in Bereichen des Welser Messegeländes und des Volksgartens. Diese war am Montag, 18. November 2013 im Gemeinderat stimmenmehrheitlich beschlossen und anschließend von Bürgermeister Peter Koits zur üblichen Verordnungsprüfung an das Land als Aufsichtsbehörde übermittelt worden.

Dieses begründet seine Rechtsansicht mit folgenden Argumenten:
Erstens liege kein unmittelbar gegebener oder bevor stehender Missstand vor. Auch Bürgermeister Koits habe selbst darauf hingewiesen, dass es bei 15-maligem Aufenthalt von Roma- oder Sintigruppen 14 Mal keine Probleme gäbe. Es handle sich daher um eine „unzulässige Vorratsverordnung“.
Zweitens sei die Gebietsabgrenzung nicht ausreichend konkretisiert.
Drittens stelle die Ausnahme vom Campierverbot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen von Zirkussen, Messen und Jahrmärkten eine nicht zulässige Ungleichbehandlung dar.

Als Frist für eine Stellungnahme räumt das Land der Stadt Wels nun eine Frist von zwölf Wochen ein. Auf Grund der Jahreszeit kann jedoch ein Eintreffen von Wohnwagen-Gespannen von Roma oder Sinti in Wels jederzeit möglich sein. Aus diesem Grund lädt Bürgermeister Koits nach unmittelbarer Übermittlung des Schreibens die Vorsitzenden der Fraktionen des Gemeinderates bereits für morgen, Donnerstag, 10. April um 12.15 Uhr in sein Büro zur Abklärung der weiteren Vorgangsweise ein. „Angeregt durch die Behandlung des Themas im Land Salzburg werde auch ich zusätzlich das Land Oberösterreich in dieser Hinsicht um Unterstützung ersuchen. Denn man kann die Städte und Gemeinden bei der Lösung dieses Problems nicht alleine lassen“, betont Koits abschließend.

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