Kein Kracherverkauf auf öffentlichem Gut

Raketenverkauf auf öffentlichem Gut bleibt in Wels verboten. | Foto: Fotolia
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WELS. Wie schon im Vorjahr wird es auch 2017 auf öffentlichem Gut in Wels keine Verkaufsstände für Silvesterkracher, -raketen et cetera geben. Der Verkauf von Glücksbringern bleibt weiterhin erlaubt. "Das im vergangenen Jahr eingeführte Verkaufsverbot für Pyrotechnikartikel hat laut Rückmeldungen der Bevölkerung zu einer spürbaren Reduktion der Lärmbelästigung geführt. Deshalb gibt es auch heuer keinen Kracher- und Raketenverkauf auf öffentlichem Gut", sagt Sicherheitsreferent Gerhard Kroiß.

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