Welser Gefängnisinsassin zündete sich an

Das Haftraumzuweisungsprogramm stufte die Frau als nicht suizidgefährdet ein. | Foto: Archiv
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WELS. Eine gebürtige Österreicherin hat am Mittwoch gegen 11.30 Uhr in der Justizanstalt Wels einen Suizidversuch unternommen. Die Frau, die erst seit 15 Tagen in Untersuchungshaft saß, übergoss ihre Kleidung mit Speiseöl und zündete sich an. Sie erlitt dabei schwere Verbrennungen. Die Insassin wurde noch an Ort und Stelle erstversorgt und mit dem Rettungshubschrauber in ein Wiener Krankenhaus geflogen. "Personal und Rettungskräfte haben bei der Erstversorgung hervorragend Hand in Hand gearbeitet", erklärt Brigadier Erich Huber-Günsthofer, der Leiter der Justizanstalt Wels. Einen vergleichbaren Vorfall habe Huber-Günsthofer in seiner gesamten Amtszeit noch nicht erlebt.

Nicht als suizidgefährdet eingestuft

Das sogenannte Haftraumzuweisungsprogramm gab laut Britta Tichy-Martin, Sprecherin des Justizministeriums, keine Hinweise auf Suizidgefahr. Alle Häftlinge müssen hierfür einen psychologischen Fragebogen ausfüllen und werden anschließend in drei Kategorien von grün (keine Anzeichen) bis rot (Suizidgefahr, Häftling darf nicht allein sein) unterteilt. Das Ergebnis der Insassin war grün. "Auch vom Personal und anderen Insassen gab es keine Hinweise auf Suizidgefahr", so Huber-Günsthofer.

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