Covid-Investitionsprämie
Finanz-Ausschuss beschließt Fristverlängerung
Die Covid-Investitionsprämie ist ein Erfolgsmodell, wenn es darum geht, Arbeits- und Wirtschaftskraft am Land zu erhalten und zu stärken. Im parlamentarischen Finanzausschuss wurden wichtige Fristenverlängerungen beschlossen.
WELS-LAND. „Wer neue Investitionen am Hof plant, muss aber schnell sein“, appelliert Nationalratsabgeordneter Klaus Lindinger (ÖVP) an die Bauern, am besten noch heute einen diesbezüglichen Antrag beim Austria Wirtschaftsservice (aws) zu stellen. Die ersten Maßnahmen können noch bis 31. Mai 2021 gesetzt werden. Für ÖVP-Parteikollegen Franz Eßl ist diese Fristen- verlängerung besonders wichtig.
Neuinvestitionen am bäuerlichen Betrieb werden ab einer Höhe von 5.000 Euro mit sieben Prozent an steuerfreien und nicht rückzahlbaren Zuschüssen gefördert, wenn es etwa um Wirtschaftsgebäude, um Maschinen oder technische Anlagen aber auch um den Kauf von Zuchttieren geht. Für besonders ökologisch verträgliche Investitionen verdoppelt sich die Investitionsprämie auf 14 Prozent. Damit können etwa Photovoltaik- anlagen oder Biomasse-Anlagen gefördert werden.
„Dieses Geld kommt direkt bei den Betrieben an und ist eine wichtige Zukunftsinvestition in die heimische Wirtschaft weit über die Bauernschaft hinaus“, so Lindinger.
Beide Abgeordneten betonten, dass mit den heutigen Beschlüssen im Finanzausschuss auf jeden Fall davon ausgegangen werden kann, dass alle Anträge auch entsprechend bedient werden können.
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