Stadt Wels will Auswirkung der Nachmittagsbetreuungs-Gebühren mildern

Land führte Kosten für NM-Betreuung ein. | Foto: poznyakov/panthermedia
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WELS. Die neue Elternbeitragsverordnung des Landes Oberösterreich sieht für die Nachmittagsbetreuung in Kindergärten von Kindern im Alter von zweieinhalb Jahren bis zum Schuleintritt verpflichtende Elternbeiträge vor. Mit der neuen Tarifordnung mildert die Stadt Wels die Auswirkungen der ab 1. Februar geltenden Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen vorerst bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres ab. Für Kinder, die ausschließlich am Nachmittag betreut werden, bleibt die Betreuung beitragsfrei. Der zu erwartende Einnahmenausfall soll aus einem Sozialtopf ausgeglichen werden. Bürgermeister Andreas Rabl erwartet dennoch einen Verlust. Außerdem sollen Kinder, deren Eltern sie aus nachweislich beruflichen Gründen erst kurz nach 13.00 Uhr (dann zählt es zur Nachmittagsbetreuung) abholen können, beitragsbefreit werden. Zu diesen Verordnungen ist noch der Beschluss in der Gemeinderatssitzung am 29. Jänner nötig.

Grün und Rot dagegen

SPÖ und Grüne sind nicht begeistert. "Eltern sollen keine Bittsteller und wie von der FPÖ geplant, auf einen Sozialfonds angewiesen sein, um sich die Kindergartengebühren leisten zu können", sagt SPÖ-Vizebürgermeisterin Silvia Huber. Die Grüne Gemeinderätin Stefanie Rumersdorfer ergänzt: "Wir brauchen festgesetzte Tarife, die den Eltern einen individuellen Anspruch sichern – eine Kulanzlösung des Bürgermeisters auf Zeit ist Augenauswischerei."

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