Wels: Bezirksbehörden arbeiten zusammen
"Kirchturmdenken adé": Nach Reform soll Bürgerservice künftig stärker im Vordergrund stehen.
BEZIRK. Die Kompetenzbündelung der Bezirkshauptmannschaften ist eines der zentralen Projekte von Landeshauptmann Thomas Stelzer. Bereits im April 2017 angekündigt, wurde jetzt die Zusammenarbeit zwischen den Bezirksverwaltungsbehörden der Statutarstädte Wels und Steyr und der ihnen benachbarten Bezirke Wels-Land und Steyr-Land fixiert. Arbeitsteams haben im Vorfeld alle in Frage kommenden Bereiche nach bestehenden Parallelstrukturen untersucht. „Von Anfang an war klar, dass es keine Pauschallösung geben kann, sondern für jedes Bezirksbehörden-Paar ein passendes Modell. Auch wenn aufgrund der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen derzeit noch nicht so viel möglich ist, wie wir uns gewünscht hätten, ist mit der jetzt erzielten Einigung ein erster großer Schritt getan“, so Stelzer.
Ziel liegt in Spezialisierung
„Wir müssen uns vom Kirchturmdenken verabschieden. Die Zukunft liegt in der Spezialisierung, für die Verwaltung muss die Dienstleistung am Bürger im Vordergrund stehen“, ergänzt Bürgermeister Andreas Rabl. Bereits bestehende gemeinsame Aufgabenerfüllung wie beispielsweise die Vertretungsregelung von Amtsärzten, die gemeinsame Nutzung der Nachrichtenzentrale des Feuerwehrkommandos in Wels, Demenz- und Suchtberatungsstellen oder die Reiseimpfstelle werden beibehalten.
Wo es Sinn macht, soll künftig stärker zusammengearbeitet werden.
Daher wird in den folgenden Bereichen eine Kooperation forciert: Sanitätsdienst, Schaffung einer sinnvollen Vertretungsvereinbarung der Amtsärzte für den Verhinderungsfall (ohne Verrechnung) unter Einbezug des Clusters (mit Gmunden und Vöcklabruck); Kooperation bei der Betreuung Suchtmittelabhängiger (Substitution); Nutzung gemeinsamer Vertragsgrundlagen für die erforderliche Beiziehung von Fachärzten in der TBC-Fürsorge (Radiologen, Pulmologen); Zusammenarbeit/Vertretung bei Erhebungsaufgaben für meldepflichtige; Erkrankungen (inkl. Eingaben in das das Epidemiologische Meldesystem); Sanitäre Aufsicht über Krankenanstalten; Soziales; Zusammenarbeit bei den Pflegesachverständigen (SHG/ChG); Kooperation im Bereich Beschaffung durch die Regionalen Träger Sozialer
Hilfe und die Alten- und Pflegeheime; Eltern-/Mutterberatung; Bündelung einiger Eltern-/Mutterberatungsstellen für Wels Stadt und die
Gemeinden Thalheim, Steinhaus, Schleißheim und Krenglbach
Folgende Tätigkeitsbereiche werden von der Statutarstadt Wels auf die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land übertragen.
Gutachten in naturschutzrechtlichen Verfahren; Verfahren nach § 12 Suchtmittelgesetz; Agrarrecht; Forstrecht; Naturschutzrecht
Folgende Tätigkeitsbereiche werden von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land auf die Statutarstadt Wels übertragen.
Apothekenrecht; Fahrschulwesen; Kirchenaustritte; Namensänderungsgesetz; Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
Folgende Tätigkeitsbereiche werden von der Statutarstadt Wels auf das Amt der Oö. Landesregierung übertragen.
Lebensmittelaufsicht (ohne Marktaufsicht); Prüfungen nach dem Preisauszeichnungsgesetz
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