Kleines ABC der EU-Institutionen
(ew)
Europäischer Rat
Aus den 28 Staats- und-Regierungschefs wird der EU-Rat gebildet. Er ist das wichtigste Organ der Europäischen Union. Er beschliesst die Grundzüge einer gemeinsamen Politik und kann der EU-Kommission (siehe weiter unten) Weisungen erteilen sowie neue Rechtstexte erarbeiten und verfassen. Der EU-Rat entscheidet im Einvernehmen bei den sog. EU-Gipfeln. Sitzungen sind nicht öffentlich, es werden auch keine Protokolle veröffentlicht, sondern die jeweiligen Schlussfolgerungen eines Gipfels.
Rat der EU
Das legislative (gesetzgebende) Gremium tagt in unterschiedlichen Formationen. Je nach Thema entscheiden die Fachminister aller Mitgliedsstaaten über neue Regeln und politische Themen. Eine Abstimmung und deren Ergebnis erhält man (zumeist) durch qualifizierte Mehrheiten. Der Einfluss der grossen Mitgliedsstaaten ist naturgemäss stärker. Es gibt bei der Abstimmung sogenannte Stimmgewichtung. Ab diesem Jahr wird das System jedoch umgestellt auf eine "Doppelte Mehrheit": Das bedeutet, dass gemeinsame Gesetze 55 % Zustimmung benötigen. Die anwesenden Regierungsvertreter müssen dabei mindestens 65 % der Bevölkerung repräsentieren.
Europäisches Parlament
Das EP besteht derzeit aus 766 MEP [Mitglied Europ. Parlament = Abgeordneten zum EU-Parlament]. Ab der EU-Wahl 2014 erfolgt eine Reduzierung auf 751 Abgeordnete. Es ist das einzig direkt gewählte Entscheidungsgremium. Je nach Grösse der Mitgliedsländer wird die Anzahl der Abgeordneten festgelegt. Österreich hat 18 Vertreter in Brüssel.
Das Parlament hat ebenfalls legislativen Charakter und entscheidet gemeinsam mit dem Rat über neue Gesetze und ist in Fraktionen eingeteilt. Es gibt allerdings keinen Klubzwang (wie im österr. Hohen Haus). Entscheidungen fallen daher oftmals über nationale und parteipolitische Grenzen hinweg. Also so, wie man sich einen demokratischen Prozess in Reinkultur vorstellt. Es gibt weder eine Regierungspartei noch eine Opposition. Das EU-Parlament ist das Kontrollorgan der Kommission.
Europäische Kommission
Sie ist quasi die Verwaltung (Exekutive) der EU und wird von 28 Kommissaren geleitet (einer je Mitgliedsstaat). Sie ist die sog. Hüterin der Verträge und das einzige Organ, das neue Gesetzesvorschläge erarbeiten kann. Die Kommission darf nur auf Grundlage gemeinsamer Beschlüsse aller Mitgliedsstaaten handeln und setzt jenes Recht um, welches zuvor von allen Regierungsvertretern und direkten Abgeordneten beschlossen wurde. Die Exekutive darf auch Sanktionsverfahren gegen Mitglieder und Rechtspersonen einleiten, die gegen gemeinsames Recht verstossen. Als einer der wichtigsten Punkte ist das Verwalten des gemeinsamen Budgets anzuführen.
Europäischer Gerichtshof
Dieser ist für die einheitliche Auslegung des EU-Rechts verantwortlich und besteht aus 28 Richtern und 8 Generalanwälten. Diese entscheiden im Streitfall im Rahmen der von der EU beschlossenen Gesetze. Aber auch wenn nationale Gerichte bei der Anwendung von EU-Recht nicht sicher sind, können sie sich an den EU-Gerichtshof wenden.
EU-Rechnungshof
Der EU-Rechnungshof kann selbst keine rechtlichen Schritte ergreifen. Mögliche Fälle von Betrug, Unregelmässigkeiten etc. werden von den Rechnungsprüfern an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) übergeben, welches dann eigene Untersuchungen einleitet.
Quelle: > Österreich u. die EU/A. Heigl, Ph. Hacker, akt. Ch. Mandl
> Europalexikon/Presse/Politik
Rückfragehinweis:
Erwin Willinger
EU-GR Marktgemeinde Altlengbach
Tel.: +43[0]664 43 34 708
Mailto: erwin.willinger@gmail.com
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