Neue Arbeit für unsere über 1.000 Wahl-Profis
Die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl am 2. Oktober bringt rund 1500 Beisitzern und Wahlhelfern im Bezirk Baden "neue Arbeit" und für das (Brief)Wahlvolk die Möglichkeit, mehr korrekte Stimmen abzugeben.
BEZIRK BADEN. "Zeitdruck, rechtliche Unsicherheit oder menschliche Irrtümer" seien die häufigsten Fallen beim Auszählen von Wählerstimmen, weiß Andrea Kinzer. Seit 15 Jahren ist sie als Sprengelleiterin in Baden aktiv und schult für die Grünen neue Wahlbeisitzer. Laut Gesetz muss jede Partei gemäß ihrer Stimmenanzahl bei der letzten Wahl eine gewisse Anzahl an Beisitzern stellen.
Auf der Suche nach Beisitzern
"Es wird immer schwieriger, diese Positionen zu besetzen, das Engagement lässt nach, die Wiederholung der Stichwahl macht's nicht einfacher", weiß Kinzer. Außer einer Jause und - als Besonderheit in der Stadt Baden einmal freien Eintritt ins Strandbad - gibt es nämlich kein Entgelt - und das, obwohl so ein Wahltag oft "recht zach" sein kann, dauert er doch bei uns im Schnitt von 7 bis 17 Uhr oder länger. Eine Entlohnung ihrer Beisitzer wäre für die Parteien aber auch kaum finanzierbar, so Kinzer.
Wenn 20 Stimmen fehlen...
Dieser Meinung schließt sich auch Tobias Monte an. Der Regionalsprecher der NEOS ist ein "Neuling" im Wahlgeschehen. Erstmals war er bei der Gemeinderatswahl 2015 in Baden im Einsatz. Und gleich da passierte ein "Hoppala". Monte erzählt: "Nach Wahlschluss wurde der Raum ordnungsgemäß abgesperrt, die Wahlkuverts auf einen großen Tisch geleert. Wir sortierten die Kuverts in Zehner-Stapel, öffneten sie und ordneten sie der jeweiligen wahlwerbenden Partei zu. Am Ende stimmte die Zahl der ausgegebenen Wahlkuverts aber nicht mit den abgegebenen Stimmzetteln überein. 20 Stimmen fehlten. Der Raum war doch abgesperrt, die Kuverts vorher gezählt, da stimmte noch alles. Wir suchten 30 Minuten hektisch und fanden schließlich die Stimmzettel im Mistkübel. Ende gut alles gut. Aber gewundert hat mich diese "Flapsigkeit" schon."
Kontrolle funktioniert
Die Kontrolle funktioniert aber zu 99,9 Prozent, ist SPÖ-Bezirkssprecher und Wahl-Profi Wolfgang Kocevar aus Ebreichsdorf überzeugt. "In jedem Sprengel muss am Ende das Ergebnis einstimmig von allen Beisitzern bestätigt werden." Und was, wenn nicht? "Dann wird die nächsthöhere Instanz - die Gemeindewahlbehörde, die Bezirkswahlbehörde etc. befragt." Er selbst hat es noch nie erlebt, dass es im Sprengel keine Einstimmigkeit gab.
Herausforderung Briefwahl
Eine Herausforderung fürs System ist die Zunahme der Briefwahl. Bei der letzten Stichwahl wurden in Baden am Montag noch 10.792 Wahlkarten ausgezählt. "Wir müssen die Karten mit der Schere aufschneiden!" erzählt Andrea Kinzer, die auch dort im Einsatz ist. "Durch die Briefwahl konnten wir die Wahlbeteiligung wieder steigern", erzählt Kinzer, hebt aber doch auch den Zeigefinger in Richtung Wahlvolk: "Gerade bei den Wahlkarten haben wir verhältnismäßig viele ungültige Stimmen wegen Formalfehlern. So vergessen viele die notwendige persönliche Unterschrift - und dann zählt die Stimme nicht."
Zur Sache
Man unterscheidet auf Bezirksebene Sprengel-, Gemeinde- und Bezirkswahlbehörden. Die Zahl der Beisitzer wird aufgrund des letzten Wahlergebnisses berechnet. Die Bundespräsidentenwahl (BPW) richtet sich nach der letzten Nationalratswahl (2013). Bei der BPW stellt die ÖVP in der Bezirkswahlbehörde 2 Beisitzer (die SPÖ 4, die FPÖ 2 die Grünen 1)
Für jeden Beisitzer ist ein Ersatzbeisitzer nominiert, der im Verhinderungsfall das Amt übernimmt. Es gibt keine Aufwandsentschädigung.
Auf Gemeindeebene gibt es die Gemeindewahlbehörde (9 Beisitzer)
und die Sprengelwahlbehörden (3 Beisitzer), sowie die sogenannten
besonderen Wahlbehörden (3 Beisitzer). Für alle Beisitzer gibt es Ersatzbeisitzer.
Die Anzahl der Sprengelwahlbehörden richtet sich nach der Einwohnerzahl der
jeweiligen Gemeinde und wird von der Gemeindewahlbehörde festgelegt.
Die Anzahl reicht von 1 (Furth) bis 36 (Baden).
Jede kandidierende Partei kann außerdem auch in jede Wahlbehörde 2 Wahlzeugen
entsenden und, wenn sie aufgrund der D'Hondtschen Berechung keinen Anspruch auf einen Beisitzer in einer Wahlbehörde hat, auch 2 Vertrauenspersonen.
Kandidierende Parteien, die nicht in der jeweiligen Körperschaft vertreten sind, oder
zum ersten Mal kandidieren, können in jede Wahlbehörde ebenso 2 Vertrauenspersonen entsenden.
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