Besitzstörungsklagen drohen
Aufpassen beim Wasser-Tanken vor dem Thermalbad
Der Ehepartner tauscht eigenmächtig das Schloss an der Tür der Ehewohnung aus. Der Nachbar benutzt widerrechtlich den Parkplatz. Der Lebensgefährte entzieht das Fahrzeug der bisherigen gemeinsamen Nutzung. BAD VÖSLAU. Dies alles sind nur drei Beispiele einer möglichen Besitzstörung. Besitzstörung gemäß 339 ABGB; §§ 454 ff ZPO soll den so genannten ruhigen Besitzzustand sichern bzw, wieder herstellen. Es geht hierbei um die (auch kurzfristige) Störung von Besitz, nicht um Eigentum. Eine...